Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für energieeffiziente Investitionen in Ihrem Unternehmen, bereitgestellt durch das BAFA und die KfW. Mit dem Start der neuen Förderperiode am 01.08.2024 stehen Ihnen umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Basisförderung
Förderung nach Modul 4 – Basisförderung
- Zielgruppe: Kleine Unternehmen (KU) und mittlere Unternehmen (MU)
- Fördervoraussetzung: Mindestens 15% Energieeinsparung gegenüber der Bestandsanlage
Förderhöhe:
- 15% der Investitionssumme für kleine Unternehmen (KU) (< 50 Mitarbeiter)
- 10% der Investitionssumme für mittlere Unternehmen (MU) (> 50 und < 250 Mitarbeiter)
Hinweis: Wir übernehmen für Sie die Berechnung und den Nachweis der Einsparungen und bestätigen diese durch einen Auditor.
Premiumförderung
Förderung nach Modul 4 – Premiumförderung
- Zielgruppe: Unternehmen, die Bestandsanlagen optimieren oder in neue Technologien investieren möchten
- Fördervoraussetzung: Erst-, Austausch- oder Erweiterungsinvestitionen
Förderhöhe:
- Bis zu 45% der Investitionssumme für KU (< 50 Mitarbeiter)
- Bis zu 35% der Investitionssumme für MU (> 50 und < 250 Mitarbeiter)
- Bis zu 25% der Investitionssumme für große Unternehmen (GU) (> 250 Mitarbeiter)
Hinweis: Diese Förderung gilt auch für CNC-Werkzeugmaschinen in Verbindung mit systemischer Optimierung.
Kontakt und Beratung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder benötigen Sie Unterstützung?
Unsere Experten für Produktion und Zerspanung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich Ihre Förderung!
Entweder telefonisch unter 06158/7408093 oder über unser Kontaktformular hier